Förderungen

 

Förderungen vom Land Oberösterreich

 

Für Förderungen der übrigen Bundesländer kontaktieren Sie bitte die jeweilige Landesregierung oder AMS-Landesgeschäftsstelle.

 

 

 

Förderung für Privatzahler des Landes OÖ & Ein-Personen-Unternehmen

Wer wird gefördert?

  • Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen;
  • Personen, ohne abgeschlossene Ausbildung oder max. Matura (AHS oder BHS)
  • Personen in Karenz, KinderbertreuungsgeldbezieherInnen und WiedereinsteigerInnen ohne Berücksichtigung ihrer schulischen Letztqualifikation
  • Personen, die älter als 40 Jahre sind ohne Rücksicht auf ihre schulische Letztqualifikation
  • Arbeitstätte oder Hauptwohnsitz seit mind. einem Jahr in Oberösterreich
  • geringfügig Beschäftigte, Krankenpflegeschüler während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen, Ein-Personen-Unternehmen

Was wir gefördert?

  • Kurskosten für Bildungsmaßnahmen, event. Kosten für Fachbücher (Prüfungsgebühren und Fahrtkosten sind nicht förderbar)
  • Absolvierung der Bildungsmaßnahme soll der berufsorientierten Weiterbildung dienen oder auf eine spezielle Berufsausbildung vorbereiten
  • Bildungsmaßnahme muss in qualifizierter Bildungseinrichtung stattfinden
  • TeilnehmerInnen müssen mindestens 75% der Bildungsmaßnahme absolvieren
  • Bildungsmaßnahme kann mit einer Abschlussprüfung beendet werden

Wieviel wird gefördert?

  • -50% der Kosten für unter 40-jährige (bis max. € 780,- ohne Abschlussprüfung; bis max. € 1.560,- mit Abschlussprüfung)
  • -80% der Kosten für über 40-jährige und Personen ohne Ausbildung (bis max. € 1.180,- ohne Abschlussprüfung; bis max. € 1.960,- mit Abschlussprüfung)

Informationen

Amt der OÖ Landesregierung
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
www.ooe.gv.at
bildungskonto@ooe.gv.at
Tel.: 0732/7720 DW 14900

 

 

Qualifizierungförderung für Beschäftigte (Unternehmensförderung)

Wer wird gefördert

Aus heutiger Sicht kann frühestens für Schulungen, die nach dem 1. März 2007 beginnen, eine Förderung angeboten werden!

Grundsätzlich gilt:

  • Personen über 45 Jahren (Frauen und Männer) unabhängig von ihrer Ausbildung
  • Frauen unter 45 Jahren in Abhängigkeit ihrer Schulbildung
  • Männer unter 45 Jahren können nicht gefördert werden

Was wird gefördert?

Eine verbindliche Aussage zu den Förderkriterien kann vom AMS OÖ derzeit noch nicht getroffen werden.

Bei Interesse an individuellen Informationen zur QfB senden Sie eine Email an: ams.oberoesterreich@ams.at

Wieviel wird gefördert?

Die Höhe der Seminarkostenförderung wird voraussichtlich 2/3 der annerkennbaren Kosten betragen.

Informationen

Landesgeschäftsstelle des AMS OÖ
Abteilung 1, Postfach 387, 4021 Linz
www.ams-ooe.or.at
ams.oberoesterreich@ams.at
Tel.: 0732/6963 DW 20140

 

 

Förderung für Klein- und Mittelbetriebe

Wer wird gefördert?

  • Mitglieder der Wirtschaftkammer OÖ
  • Betrieb mit Sitz in OÖ
  • Kleinunternehmen mit weniger als 50 beschäftigten Personen
  • mittlere Unternehmen mit weniger als 250 beschäftigten Personen
  • Teilnehmer der Seminare müssen das 30. Lebensjahr überschritten haben

Was wird gefördert?

gefördert werden Bildungsmaßnahmen in den Bereichen:

  • Management
  • Sprachen
  • EDV
  • Betriebswirtschaft/Recht
  • Technik
  • Prüfungskosten

Die Ausbildungsmaßnahmen sollen nach Möglichkeit in OÖ stattfinden.

Wieviel wird gefördert?

  • bis zu 25% der Kurskosten exkl. MwSt.
  • Restkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden

Informationen

Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
www.land-oberoesterreich.gv.at
ge.post@ooe.gv.at
Tel.: 0732/7720 DW 15791

 

 

Förderung für JungunternehmerInnen

Wer wird gefördert?

  • Personen, die ein kleines Unternehmen gründen oder übernehmen
  • Personen, die erstmals gewerblich selbstständig tätig sind
  • Betrieb mit Sitz in OÖ
  • Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ
  • nur Mehr-Personen-Unternehmen förderbar

Was wird gefördert?

Bildungsmaßnahmen, die der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung dienen.

Wieviel wird gefördert?

  • maximal 50% der Kurskosten (Prüfungskosten, Fahrtkosten und Unterkunftskosten sind nicht förderbar).
  • maximaler Förderungsbetrag pro Person beträgt € 1.500,-
  • die Mindestgrenze der förderbaren Kurskosten beträgt € 150,-

Informationen


Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
www.land-oberoesterreich.gv.at
ge.post@ooe.gv.at
Tel.: 0732/7720 DW 15791

 

 

Seminarprogramm

IN-house Training

Firmenschulungen

Einzeltraining

Presse / Referenzen

Kontakt

 

© COMAK Grübl KEG