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Förderungen
vom Land Oberösterreich
Für
Förderungen der
übrigen Bundesländer kontaktieren Sie bitte die
jeweilige
Landesregierung oder AMS-Landesgeschäftsstelle.
Förderung
für Privatzahler des Landes OÖ &
Ein-Personen-Unternehmen
Wer wird gefördert?
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- Personen, die in einem
Arbeitsverhältnis stehen bzw. Arbeitslosengeld oder
Notstandshilfe beziehen;
- Personen, ohne abgeschlossene Ausbildung
oder max. Matura (AHS oder BHS)
- Personen in Karenz,
KinderbertreuungsgeldbezieherInnen und WiedereinsteigerInnen ohne
Berücksichtigung ihrer schulischen Letztqualifikation
- Personen, die älter als 40 Jahre
sind ohne Rücksicht auf ihre schulische Letztqualifikation
- Arbeitstätte oder Hauptwohnsitz
seit mind. einem Jahr in Oberösterreich
- geringfügig
Beschäftigte,
Krankenpflegeschüler während ihrer Ausbildung
für
Zusatzausbildungen, Ein-Personen-Unternehmen
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Was wir gefördert?
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- Kurskosten für
Bildungsmaßnahmen,
event. Kosten für Fachbücher
(Prüfungsgebühren und
Fahrtkosten sind nicht förderbar)
- Absolvierung der
Bildungsmaßnahme soll
der berufsorientierten Weiterbildung dienen oder auf eine spezielle
Berufsausbildung vorbereiten
- Bildungsmaßnahme muss in
qualifizierter Bildungseinrichtung stattfinden
- TeilnehmerInnen müssen
mindestens 75% der Bildungsmaßnahme absolvieren
- Bildungsmaßnahme kann mit einer
Abschlussprüfung beendet werden
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Wieviel wird gefördert?
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- -50% der Kosten für unter
40-jährige
(bis max. € 780,- ohne Abschlussprüfung; bis max.
€
1.560,- mit Abschlussprüfung)
- -80% der Kosten für
über
40-jährige und Personen ohne Ausbildung (bis max. €
1.180,-
ohne Abschlussprüfung; bis max. € 1.960,- mit
Abschlussprüfung)
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Informationen
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Amt der OÖ Landesregierung
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
www.ooe.gv.at
bildungskonto@ooe.gv.at
Tel.: 0732/7720 DW 14900
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Qualifizierungförderung
für Beschäftigte (Unternehmensförderung)
Wer wird gefördert
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Aus heutiger Sicht kann
frühestens für
Schulungen, die nach dem 1. März 2007 beginnen, eine
Förderung angeboten werden!
Grundsätzlich gilt:
- Personen über 45 Jahren (Frauen
und Männer) unabhängig von ihrer Ausbildung
- Frauen unter 45 Jahren in
Abhängigkeit ihrer Schulbildung
- Männer unter 45 Jahren
können nicht gefördert werden
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Was wird gefördert?
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Eine verbindliche Aussage zu den
Förderkriterien kann vom AMS OÖ derzeit noch nicht
getroffen werden.
Bei Interesse an individuellen
Informationen zur QfB senden Sie eine Email an: ams.oberoesterreich@ams.at
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Wieviel wird gefördert?
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Die Höhe der
Seminarkostenförderung wird voraussichtlich 2/3 der
annerkennbaren Kosten betragen.
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Informationen
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Landesgeschäftsstelle des AMS
OÖ
Abteilung 1, Postfach 387, 4021 Linz
www.ams-ooe.or.at
ams.oberoesterreich@ams.at
Tel.: 0732/6963 DW 20140
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Förderung
für Klein- und Mittelbetriebe
Wer wird gefördert?
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- Mitglieder der Wirtschaftkammer
OÖ
- Betrieb mit Sitz in OÖ
- Kleinunternehmen mit weniger als 50
beschäftigten Personen
- mittlere Unternehmen mit weniger als 250
beschäftigten Personen
- Teilnehmer der Seminare müssen
das 30. Lebensjahr überschritten haben
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Was wird gefördert?
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gefördert werden
Bildungsmaßnahmen in den Bereichen:
- Management
- Sprachen
- EDV
- Betriebswirtschaft/Recht
- Technik
- Prüfungskosten
Die Ausbildungsmaßnahmen sollen
nach Möglichkeit in OÖ stattfinden.
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Wieviel wird gefördert?
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- bis zu 25% der Kurskosten exkl. MwSt.
- Restkosten müssen vom
Arbeitgeber getragen werden
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Informationen
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Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
www.land-oberoesterreich.gv.at
ge.post@ooe.gv.at
Tel.: 0732/7720 DW 15791
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Förderung
für JungunternehmerInnen
Wer wird gefördert?
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- Personen, die ein kleines Unternehmen
gründen oder übernehmen
- Personen, die erstmals gewerblich
selbstständig tätig sind
- Betrieb mit Sitz in OÖ
- Mitglieder der Wirtschaftskammer
OÖ
- nur Mehr-Personen-Unternehmen
förderbar
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Was wird gefördert?
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Bildungsmaßnahmen, die der
Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder
Persönlichkeitsbildung dienen.
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Wieviel wird gefördert?
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- maximal 50% der Kurskosten
(Prüfungskosten, Fahrtkosten und Unterkunftskosten sind nicht
förderbar).
- maximaler Förderungsbetrag pro
Person beträgt € 1.500,-
- die Mindestgrenze der
förderbaren Kurskosten beträgt € 150,-
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Informationen
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Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
www.land-oberoesterreich.gv.at
ge.post@ooe.gv.at
Tel.: 0732/7720 DW 15791
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