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Förderungen vom Land Oberösterreich
Für Förderungen der übrigen Bundesländer kontaktieren Sie bitte die jeweilige Landesregierung oder AMS-Landesgeschäftsstelle.
Förderung für Privatzahler des Landes OÖ & Ein-Personen-Unternehmen
Wer wird gefördert?
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- Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen;
- Personen, ohne abgeschlossene Ausbildung oder max. Matura (AHS oder BHS)
- Personen in Karenz, KinderbertreuungsgeldbezieherInnen und WiedereinsteigerInnen ohne Berücksichtigung ihrer schulischen Letztqualifikation
- Personen, die älter als 40 Jahre sind ohne Rücksicht auf ihre schulische Letztqualifikation
- Arbeitstätte oder Hauptwohnsitz seit mind. einem Jahr in Oberösterreich
- geringfügig Beschäftigte, Krankenpflegeschüler während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen, Ein-Personen-Unternehmen
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Was wir gefördert?
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- Kurskosten für Bildungsmaßnahmen, event. Kosten für Fachbücher (Prüfungsgebühren und Fahrtkosten sind nicht förderbar)
- Absolvierung der Bildungsmaßnahme soll der berufsorientierten Weiterbildung dienen oder auf eine spezielle Berufsausbildung vorbereiten
- Bildungsmaßnahme muss in qualifizierter Bildungseinrichtung stattfinden
- TeilnehmerInnen müssen mindestens 75% der Bildungsmaßnahme absolvieren
- Bildungsmaßnahme kann mit einer Abschlussprüfung beendet werden
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Wieviel wird gefördert?
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- -50% der Kosten für unter 40-jährige (bis max. € 780,- ohne Abschlussprüfung; bis max. € 1.560,- mit Abschlussprüfung)
- -80% der Kosten für über 40-jährige und Personen ohne Ausbildung (bis max. € 1.180,- ohne Abschlussprüfung; bis max. € 1.960,- mit Abschlussprüfung)
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Informationen
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Amt der OÖ Landesregierung
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
www.ooe.gv.at
bildungskonto@ooe.gv.at
Tel.: 0732/7720 DW 14900
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Qualifizierungförderung für Beschäftigte (Unternehmensförderung)
Wer wird gefördert
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Aus heutiger Sicht kann frühestens für Schulungen, die nach dem 1. März 2007 beginnen, eine Förderung angeboten werden!
Grundsätzlich gilt:
- Personen über 45 Jahren (Frauen und Männer) unabhängig von ihrer Ausbildung
- Frauen unter 45 Jahren in Abhängigkeit ihrer Schulbildung
- Männer unter 45 Jahren können nicht gefördert werden
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Was wird gefördert?
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Eine verbindliche Aussage zu den Förderkriterien kann vom AMS OÖ derzeit noch nicht getroffen werden.
Bei Interesse an individuellen Informationen zur QfB senden Sie eine Email an: ams.oberoesterreich@ams.at
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Wieviel wird gefördert?
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Die Höhe der Seminarkostenförderung wird voraussichtlich 2/3 der annerkennbaren Kosten betragen.
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Informationen
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Landesgeschäftsstelle des AMS OÖ
Abteilung 1, Postfach 387, 4021 Linz
www.ams-ooe.or.at
ams.oberoesterreich@ams.at
Tel.: 0732/6963 DW 20140
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Förderung für Klein- und Mittelbetriebe
Wer wird gefördert?
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- Mitglieder der Wirtschaftkammer OÖ
- Betrieb mit Sitz in OÖ
- Kleinunternehmen mit weniger als 50 beschäftigten Personen
- mittlere Unternehmen mit weniger als 250 beschäftigten Personen
- Teilnehmer der Seminare müssen das 30. Lebensjahr überschritten haben
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Was wird gefördert?
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gefördert werden Bildungsmaßnahmen in den Bereichen:
- Management
- Sprachen
- EDV
- Betriebswirtschaft/Recht
- Technik
- Prüfungskosten
Die Ausbildungsmaßnahmen sollen nach Möglichkeit in OÖ stattfinden.
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Wieviel wird gefördert?
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- bis zu 25% der Kurskosten exkl. MwSt.
- Restkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden
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Informationen
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Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
www.land-oberoesterreich.gv.at
ge.post@ooe.gv.at
Tel.: 0732/7720 DW 15791
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Förderung für JungunternehmerInnen
Wer wird gefördert?
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- Personen, die ein kleines Unternehmen gründen oder übernehmen
- Personen, die erstmals gewerblich selbstständig tätig sind
- Betrieb mit Sitz in OÖ
- Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ
- nur Mehr-Personen-Unternehmen förderbar
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Was wird gefördert?
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Bildungsmaßnahmen, die der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung dienen.
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Wieviel wird gefördert?
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- maximal 50% der Kurskosten (Prüfungskosten, Fahrtkosten und Unterkunftskosten sind nicht förderbar).
- maximaler Förderungsbetrag pro Person beträgt € 1.500,-
- die Mindestgrenze der förderbaren Kurskosten beträgt € 150,-
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Informationen
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Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1, 4020 Linz
www.land-oberoesterreich.gv.at
ge.post@ooe.gv.at
Tel.: 0732/7720 DW 15791
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